Beitragsordnung


Beitragsordnung


1. Mitgliedsbeitrag / Spenden
Die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge erfolgt durch den Beschluss des Gesamtvorstandes mit einfacher Stimmenmehrheit (Satzung, §6). Der Mitgliedsbeitrag des Vereins “Sport & Jugend Dresden e.V.” richtet sich nach der Zugehörigkeit einer bestimmten Abteilung und ist unterschiedlich hoch und beträgt 6,00 € bis 35,00 € monatlich. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Vereinsmitglieder können natürlich und juristische Personen als einfache oder Vollmitglieder werden. Das einfache Mitglied hat Teilnahme-, Antrags- und Minderheitsrecht in der Mitgliederversammlung, stimmberechtigt sind nur Vollmitglieder bei Volljährigkeit.
Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre wird das dritte Mitglied beitragsfrei geführt. Bei einem Vereinseintritt im laufenden Kalenderjahr wird dieser anteilmäßig berechnet. Ehrenmitglieder sind von der Beitragpflicht befreit, sie haben ansonsten die gleichen Rechte wie Vollmitglieder (Satzung §6). Bei einer Mitgliedschaft werden die persönlichen Daten elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Geldspenden sind keine Mitgliedsbeiträge. Sie können zur Förderung des Sportes gegen eine Spendenbescheinigung auf das Vereinskonto bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, IBAN: DE59850503004201759585 BIC: OSDDDE81XXX überwiesen werden.
2. Zahlung
Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt halbjährlich durch Bankeinzug (Februar / August). In  Ausnahmefällen (auf Antrag) kann die Zahlung des Beitrages per Rechnung erfolgen. Der Kontostand ist so zu halten, dass eine Abbuchung der fälligen Beiträge problemlos möglich ist. Fehlerhafte Abbuchungen sollten zeitnah, spätestens innerhalb von 2 Monaten angezeigt werden, danach besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Beitrages.
Bei Unmöglichkeit des Beitragseinzuges ist eine Teilnahme am Sportangebot bis zur Klärung ausgeschlossen, durch entstehende Kosten werden in Rechnung gestellt.
3. Kontoänderungen / Rückbuchungen
Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Bei eventuell ungerechtfertigten Abbuchungen ist vor einer Rückbuchung des Beitrages nach erfolgtem  Bankeinzug, erst mit dem Verein Kontakt aufzunehmen.
Konnte der Mitgliedsbeitrag nicht eingezogen werden oder es erfolgte eine ungerechtfertigte Rückbuchung, gehen entstandene Mehrkosten zulasten des Mitgliedes (z.B.Entgeld bei Fremdkonto).
4. Beitragspflicht
Kommt ein Mitglied trotz schriftlicher Mahnung der Beitragspflicht nicht nach, behält sich der Verein vor, ein Mahnverfahren einzuleiten oder es erfolgt eine Beendigung der Mitgliedschaft lauf Satzung , §5 Abs. 4.
5. Änderung der Beitragsordnung
Änderungen der Beitragsordnung erfolgen schriftlich und können durch den Gesamtvorstand beschlossen werden.
Sollte bei einer Änderung der Beitragsordnung, sich eine Erhöhung des Beitrages erforderlich machen, werden alle Mitglieder schriftlich informiert. Hat eine Erhöhung des Beitrages einen Austritt zur Folge, besteht eine ausserordentliches Kündigungsrecht innerhalb von 14 Tagen ab Postausgangsdatum zum Termin der Beitragserhöhung.

Beitragsordnung


Kindersport
monatl. Grundbeitrag: 6,00 EUR
monatl. Abteilungsbeitrag: 2,00 EUR
monatl. Gesamtbeitrag: 8,00 EUR
 
Kündugungsfrist: 14 Tage
Kündigungstermine: zum Kalenderhalbjahr 30.06.
oder zum Jahresende 31.12.
Zirkus
monatl. Grundbeitrag: 6,00 EUR
monatl. Abteilungsbeitrag: 9,00 EUR bzw. 14,00 EUR
monatl. Gesamtbeitrag: 15,00 EUR bzw. 20,00 EUR
 
Kündugungsfrist: 14 Tage
Kündigungstermine: zum Kalenderhalbjahr 30.06.
oder zum Jahresende 31.12.
Handball
monatl. Grundbeitrag: 6,00 EUR
monatl. Abteilungsbeitrag: 4,00 EUR
monatl. Gesamtbeitrag: 10,00 EUR
 
Kündugungsfrist: 14 Tage
Kündigungstermine: zum Kalenderhalbjahr 30.06.
oder zum Jahresende 31.12.
Leichtathletik
monatl. Grundbeitrag: 6,00 EUR
monatl. Abteilungsbeitrag: 4,00 EUR
monatl. Gesamtbeitrag: 10,00 EUR
 
Kündugungsfrist: 14 Tage
Kündigungstermine: zum Kalenderhalbjahr 30.06.
oder zum Jahresende 31.12.
Volleyball
monatl. Grundbeitrag: 6,00 EUR
monatl. Abteilungsbeitrag: 2,00 EUR
monatl. Gesamtbeitrag: 8,00 EUR
 
Kündugungsfrist: 14 Tage
Kündigungstermine: zum Kalenderhalbjahr 30.06.
oder zum Jahresende 31.12.
Unihockey
monatl. Grundbeitrag: 6,00 EUR
monatl. Abteilungsbeitrag: 2,00 EUR
monatl. Gesamtbeitrag: 8,00 EUR
 
Kündugungsfrist: 14 Tage
Kündigungstermine: zum Kalenderhalbjahr 30.06.
oder zum Jahresende 31.12.
Selbstverteidigung Kinder
monatl. Grundbeitrag: 6,00 EUR
monatl. Abteilungsbeitrag: 9,00 EUR
monatl. Gesamtbeitrag: 15,00 EUR
 
Kündugungsfrist: 14 Tage
Kündigungstermine: zum Kalenderhalbjahr 30.06.
oder zum Jahresende 31.12.
Selbstverteidigung Erwachsene
monatl. Grundbeitrag: 6,00 EUR
monatl. Abteilungsbeitrag: 19,00 EUR
monatl. Gesamtbeitrag: 25,00 EUR
 
Kündugungsfrist: 14 Tage
Kündigungstermine: zum Kalenderhalbjahr 30.06.
oder zum Jahresende 31.12.
Einrad
monatl. Grundbeitrag: 6,00 EUR
monatl. Abteilungsbeitrag: 2,00 EUR
monatl. Gesamtbeitrag: 8,00 EUR
 
Kündugungsfrist: 14 Tage
Kündigungstermine: zum Kalenderhalbjahr 30.06.
oder zum Jahresende 31.12.
hist. Schwertkampf bis 18
monatl. Grundbeitrag: 6,00 EUR
monatl. Abteilungsbeitrag: 4,00 EUR
monatl. Gesamtbeitrag: 10,00 EUR
 
Kündugungsfrist: 14 Tage
Kündigungstermine: zum Kalenderhalbjahr 30.06.
oder zum Jahresende 31.12.
hist. Schwertkampf ab 18
monatl. Grundbeitrag: 6,00 EUR
monatl. Abteilungsbeitrag: 14,00 EUR
monatl. Gesamtbeitrag: 20,00 EUR
 
Kündugungsfrist: 14 Tage
Kündigungstermine: zum Kalenderhalbjahr 30.06.
oder zum Jahresende 31.12.